Mit der zweiten Corona-Welle schicken Arbeitgeber ihre Beschäftigten wieder vermehrt ins Homeoffice, sofern sie diese überhaupt zurückgeholt haben. Auch wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von zu Hause aus arbeiten, müssen Arbeitgeber die datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO beachten. Im Rahmen unseres PraxisForums geht AGA-Rechtsanwalt Kay Gröger auf die notwendigen Vorkehrungen ein, die im Einzelnen getroffenen werden müssen, um den Datenschutz effektiv im Homeoffice gewährleisten zu können.
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