Von Abfindung weniger Steuern zahlen dank Ausgleichszahlung für Rentenabschläge

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Bei Abfindungen wird regelmäßig vergessen: Bei der vom Arbeitgeber gezahlten Abfindung handelt es sich um einen Brutto-Betrag, der zunächst noch versteuert werden muss. Netto kommt auf dem Konto dann tatsächlich deutlich weniger Geld an - trotz der für Abfindungen geltenden sogenannten Fünftelregelung.

Doch die Höhe der Steuer, die man bei einer Abfindung zahlen muss, ist nicht in Stein gemeißelt: Es gibt verschiedene Wege und Möglichkeiten, um die Steuerlast zumindest etwas oder sogar zu einem nicht unerheblichen Anteil zu reduzieren.

Eine solche Möglichkeit ist die zusätzliche Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung zum Ausgleich von Rentenabschlägen, die ich in diesem Video genauer vorstellen will.

0:00 Intro
1:00 Kein Steuerberater
1:18 Versteuerung Abfindung ohne Ausgleichszahlung
2:34 Fünftelregelung
3:38 Voraussetzungen Ausgleichszahlung für Rentenabschläge
5:01 Ausgleichszahlung steuerlich absetzen - Altersvorsorgeaufwendungen
6:53 Steuern sparen durch Ausgleichszahlung
8:32 Ausgleichszahlung durch Arbeitgeber
11:53 Besonders hohe Steuerersparnis bei Bezug von Arbeitslosengeld I
13:17 Mehrere Möglichkeiten

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Wie beantrage ich eine besondere Rentenauskunft? - Die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge
https://youtu.be/kax7oW_UI48

Ausgleichszahlung für Rentenabschläge - Wie viel Geld zusätzlich in die Rentenkasse einzahlen?
https://youtu.be/ge2rp6-EPGo

Rentenabzüge ausgleichen - Jetzt auch mehr als zwei Mal pro Jahr möglich!
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Rentenabzüge ausgleichen – Zusätzliche Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung
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Ausgleichszahlung für Rentenabschläge von der Steuer absetzen
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Ausgleichszahlung für Rentenabschläge durch den Arbeitgeber
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Ausgleichszahlung für Rentenabschläge wegen Corona lieber auf das nächste Jahr verschieben?
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