Rehabilitation vereinfacht neu beantragen

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Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, wurde empfohlen, Neuaufnahmen zur stationären und ambulanten medizinischen Rehabilitation in allen Reha-Kliniken solange auszusetzen, wie die von der Bundesregierung ausgesprochenen Beschränkungen sozialer Kontakte gelten. Auch wurden Reha-Leistungen aufgrund behördlicher Maßnahmen vorzeitig beendet oder von den Rehabilitanden auf eigenen Wunsch abgebrochen. In beiden Fällen bietet die Rentenversicherung an, die Reha zu einem späteren Zeitpunkt vereinfacht neu zu beantragen.

Hierfür hat die Deutsche Rentenversicherung das Formular G0101 entwickelt. Mehr dazu erfahren Sie in diesem VdK-TV Beitrag.
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