Kurzarbeitergeld Verfahren - in Gebärdensprache!

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Jetzt mit Gebärdensprache!
Neuerungen Sozialschutzpaket:
Ihre Beschäftigten erhalten 60 Prozent des Netto-Entgelts als Kurzarbeitergeld (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 67 Prozent).
Ist das Entgelt im jeweiligen Kalendermonat um mindestens die Hälfte verringert, gilt Folgendes:
• Bezugsmonat 1 - 3: 60/67%* des Nettoentgelts
• Ab dem 4. Bezugsmonat: 70/77%* des Nettoentgelts
• Ab dem 7. Bezugsmonat: 80/87%* des Nettoentgelts
(* Beschäftigte mit mind. einem Kind)

Kurzarbeitergeld hilft, Ihrem Betrieb wertvolle Arbeitskräfte zu erhalten, auch wenn Ihre Beschäftigten vorübergehend zu wenig Arbeit haben. Für die Zeit der Kurzarbeit ersetzt es Ihnen einen Teil des Entgelts für Ihre Beschäftigten. Außerdem werden Ihnen die Sozialversicherungsbeiträge abzüglich der Arbeitslosenversicherung pauschaliert erstattet.

Das Video erklärt Ihnen als Arbeitgeber im ersten Teil, in welchen Fällen Ihre Beschäftigten Kurzarbeitergeld erhalten können. Im zweiten Teil erfahren Sie, wie Sie Kurzarbeitergeld anzeigen sowie beantragen können und wie die Leistung berechnet wird.
Informieren Sie Ihre zuständige Agentur für Arbeit darüber, dass in Ihrem Betrieb Kurzarbeit notwendig ist.

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