Seit Anfang 2021 gibt es im Rahmen der Corona-Hilfen (Überbrückungshilfe III) Fördermittel für Investitionen in Digitalisierung. Was es genau damit auf sich hat und für wen welche förderfähige Kosten übernommen werden, erläutern Steuerberater Sascha Matussek und Fabian Geister, Geschäftsführer der Gewinnblick Kassen- und Bezahlsysteme Württemberg. Und wer keine Überbrückungshilfe bekommt, für den kommen andere staatliche Förderungen in Fragen. Beratung anfragen unter www.gewinnblick.de.
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