Ellen Stock: Bewohner*innen in Gemeinschaftsunterkünften vor der Corona-Pandemie schützen

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Mostofizadeh war eben voll des Lobes an die Landesregierung. Ich möchte ein bisschen Wasser in den Wein gießen, denn der Antrag greift einen Themenkomplex auf, bei dem sich in den vergangenen Wochen auf erschreckende Weise immer wieder die Pflichtvergessenheit der Landesregierung gezeigt hat: Sie verwaltet die Coronapandemie lediglich.
Obwohl der Fokus auf den Gemeinschaftsunterkünften liegt, dreht sich der Antrag im Großen und Ganzen doch wieder um die Organisation der Coronaimpfungen, den Schutz der Bevölkerung und den Umgang der Landesregierung mit den Kommunen.
Bis auf den gestrigen Tag, als es direkt nach der Telefonschalte der MPK mit der Kanzlerin ein einziges Mal versöhnliche Töne gab, ist die Art, wie die Landesregierung in den vergangenen Wochen mit den Kommunen umgegangen ist, einfach erbärmlich. Hier zeigt sich deutlich, dass das Parlament gegensteuern muss.
Die Kommunen leisten beim Pandemiemanagement hervorragende Arbeit. Sie benötigen dabei aber unter anderem die finanzielle und fachliche Unterstützung des Landes bei der Organisation des Infektionsschutzes in den Gemeinschaftsunterkünften.
Das Risiko für ein Infektionsgeschehen in kommunalen Gemeinschaftseinrichtungen ist umso höher, je enger die Wohnumstände sind. In vielen Gemeinschaftsunterkünften bedarf es darüber hinaus einer engen Betreuung im persönlichen Kontakt. Hierbei müssen die vulnerablen Bevölkerungsgruppen bestmöglich geschützt werden.
Selbstverständlich brauchen die Kommunen dabei Hilfe. Es geht nicht an, dass von ihnen immer wieder gefordert wird, sie müssten alles selbstständig bewerkstelligen, und dann lässt die Landesregierung sie völlig im Regen stehen wirft ihnen zu allem Überfluss auch noch Knüppel zwischen die Beine.
Im Antrag wird exemplarisch dargestellt, wie einige der größeren Städte derzeit die Unterbringung von Wohnungslosen organisieren. Nicht jede Kommune hat aber leere Hotels zur Verfügung, die sie auch dafür nutzen kann. Einfallsreichtum und Flexibilität vor Ort sind also gefragt, um die Enge der Unterkünfte zu überwinden und passende Maßnahmen zum Schutz der Bewohnerinnen und des Personals zu ergreifen. Dazu benötigt man klare Richtlinien und vor allem finanzielle Hilfen; das gilt für alle Gemeinschaftsunterkünfte der Kommunen.
Eine weitere Forderung im Antrag ist die zeitnahe Impfung der vulnerablen Gruppen in den Unterkünften. Wir haben in Nordrhein-Westfalen bei der Impfdurchführung bisher ein jämmerliches Drama erlebt. Deshalb sind die Fragen, die im Antrag gestellt werden, richtig: Wann kann geimpft werden? Wie wird ein Transport zum Impfzentrum organisiert? Wie können aufsuchende Impfungen stattfinden? Und so weiter.
Das alles sind Fragen, die auch schon in anderen Zusammenhängen aufgetaucht sind und deren Beantwortung nicht zufriedenstellend war. Umso wichtiger ist es, dass hier wieder ein Zusammenhang hergestellt werden muss.
Außerdem wird im Antrag mit der generellen Situation der kommunalen Gemeinschaftsunterkünfte ein Thema angesprochen, das vor dem Hintergrund der allgemeinen Coronabedrohung sehr vernachlässigt worden ist. Gerade die Menschen dort sind aber doch bereits hilflos und bedürfen besonderer Unterstützung – seien es Wohnungslose, seien es Geflüchtete, seien es andere.
Zwei schöne Beispiele dafür werden im Antrag erwähnt: der notwendige Zugang zum Internet und die Kommunikationsangebote in der Herkunftssprache. Hier sind Barrieren zu überwinden, deren Existenz zunächst ins Bewusstsein gerufen werden muss.
Wir unterstützen also den Antrag der Grünen insbesondere, weil wir der Ansicht sind, dass die Kommunen mehr Hilfe durch das Land brauchen und weil wir es sehr wichtig finden, dass besonders gefährdete und hilfsbedürftige Menschen nicht vergessen werden dürfen. – Vielen Dank.
(Beifall von der SPD und Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])
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