Die Insolvenz Beratung und das Risikomanagement

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In der fortgeschrittenen Krise reicht in vielen Fällen nicht mehr die eigene Sichtweise aus, um verhältnismäßige Entscheidungen treffen zu können. Vor allem wenn der persönliche Druck mit Existenzverlusten einhergeht, ist es sehr schwierig, notwendige Weichenstellungen zu denken. Gerade in dieser Phase ist eine objektive Beratung unverzichtbar. Oft reicht es dabei nicht aus, mit bekannten Partnern wie der eigene Steuerberater oder langjährig begleitende Unternehmensberater diese Situation zu besprechen. Gerade in der Krise müssen auch unangenehme Aspekte objektiv berücksichtigt werden können, was nahestehenden in der Regel schwerer fällt. Bevor in dieser Phase einfach Kapital aus Eigen- oder Fremdmitteln erfolgen, ist es umso wichtiger, einen Sanierungsplan mit machbaren Zielen zu definieren und dabei die Liquidität für einen ausreichenden Zeitraum entsprechend zu berücksichtigen. Dabei muss auch die Antragspflicht im Sinne der Zahlungsunfähigkeit entsprechend gewürdigt werden. Hierzu gibt es oft ein falsches Verständnis als auch Falschinformationen im Internet. Bevor Vereinbarungen von beispielsweise Steuerstundungen oder Sozialversicherungsbeiträge anerkannt werden, verlangen die Ämter immer mehr einen Nachweis von geeigneten Sanierungsplänen um sich z.B. selbst vor Gläubigerbevorzugung zu schützen. In der Krise ist ein Fehlverhalten nach GmbH und Insolvenz Gesetz leider sehr schnell geschehen, welches automatisch das Strafrecht bedingt. Es zeichnet sich ab, dass in 2021 ein neues Restrukturierungsgesetz verabschiedet wird. Diese beinhalten neue Verfahren für Einzelunternehmen und verbessern mit einem neuen Schutzschirm Verfahren die Möglichkeiten der Sanierung von Unternehmen.

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