Corona, Stundungen, Stützungskredite ... und das dicke Ende

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Viele seitens der Bundesregierung eingerichteten Corona-Hilfen belasten die zukünftige Liquidität der Mandantenunternehmen. Mit dem zum 01.01.2021 in Kraft getretenen Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) drohen neue Haftungsrisiken für angestellte Geschäftsleiter und Steuerberater.

Erfahren Sie in diesem Video, wie Sie diese zusätzlichen Herausforderungen auch in Zeiten hoher Arbeitsbelastung erfolgreich meistern.

So begrüßenswert Rettungs- und Stützungsmaßnahmen als Hilfe für durch Corona geschädigte Unternehmen auch sind, bergen sie trotz aller Versuche zur Risikominderung für Unternehmen nicht unerhebliche Risiken:

- Stundungen sind allenfalls „Kurzfrist-Kredite“, die nur bis zur Abwendung akuter Liquiditätsschwierigkeiten in Anspruch genommen werden können.

- Insbesondere bei der Stundung von SV-, LSt- und auch USt-Beträge ist u.E. unverändert ein persönliches Haftungsrisiko der Unternehmer zu
beachten.

- Und nicht zuletzt sind gewährte Stützungskredite in der Zukunft wieder zurückzuzahlen.

Die Bedienung dieser zusätzlichen Kapitaldienste belastet die zukünftige Liquidität des Unternehmens über die im Übrigen laufenden Zahlungsverpflichtungen hinaus – und das in einem zunehmend unsicheren wirtschaftlichen Umfeld.

Die Liquiditätssicherung und ggf. -beschaffung wird für Unternehmen zur Hauptaufgabe der kommenden Jahre. Und mit § 1 StaRUG sind haftungsbeschränkte Unternehmen nunmehr per Gesetz verpflichtet, sich dieser Aufgabe mit der notwendigen Sorgfalt und Weitsicht zu stellen (implizite Planungspflicht, Risikoinventarisierung und -bewertung etc.)

Es drohen Haftungsrisiken – insbesondere für angestellte Geschäftsführer sowie für z.B. Steuerberater, wenn Sie Ihrer Hinweispflicht nach §102 StaRUG nicht nachkommen.

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Jörg Niermann (Geschäftsführer Haufe-Canei) und Marcus Linnepe (Unternehmensberater und Vorsitzender des Aufsichtsrats der CANEI digital AG) zeigen in diesem kostenlosen Online-Seminar Wege auf, wie Sie diesen besonderen Herausforderungen - in Zeiten angespannter Kapazitäten in Ihrer Kanzlei - erfolgreich begegnen und somit Haftungsrisiken für Ihre Mandanten vermeiden.
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