Bundesrat beschließt Corona-Hilfen und Bürgernummer

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Berlin. Geringverdiener, Familien mit Kindern und Unternehmen sollen in der Corona-Pandemie weitere Hilfen erhalten. Der Bundesrat stimmte in seiner 1001. Sitzung entsprechenden Gesetzespaketen zu, um die Folgen der Pandemie abzufedern. Außerdem gab es einen Beschluss zur lange umstrittenen Bürger-Identifikationsnummer. Die wichtigsten Beschlüsse: ZUSCHÜSSE FÜR FAMILIEN UND GERINGVERDIENER: Zur Abfederung von pandemiebedingten Härten erhalten Grundsicherungsempfänger und Familien mit Kindern einen einmaligen Zuschuss. Für jedes kindergeldberechtigte Kind sollen Familien wie bereits im Vorjahr 15Euro erhalten. Auch erwachsene Geringverdiener, Langzeitarbeitslose und Sozialhilfebezieher sollen 15erhalten, um etwa die zusätzlichen Kosten für Hygieneartikel stemmen zu können. Außerdem soll der erleichterte Zugang zur Grundsicherung verlängert werden - damit bleiben langwierige Prüfungen bis Jahresende ausgesetzt. Die Länderkammer kritisierte jedoch die mit dem Sozialschutz-Paket-III verbundenen Kosten für Länder und Kommunen. STEUERENTLASTUNGEN: Unternehmen sollen in der Corona-Krise weiter steuerlich entlastet werden. Für die seit Monaten geschlossenen Restaurants soll bis Ende 2022 weiter der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 statt 19 Prozent auf Speisen anfallen - bei Getränken bleibt der Satz jedoch bei 19 Prozent. Und Unternehmen sollen ihre steuerlichen Verluste aus 202und 2021 in größerem Umfang als bislang mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen können. BÜRGER-ID: Die Steueridentifikationsnummer wird zu einer Art Bürgernummer, die einer Behörde den Zugriff auf schon vorhandene Daten zu einer Person bei einer anderen Behörde erlaubt. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Betroffene dies auch wünscht und ausdrücklich zustimmt. Das entsprechende Gesetz war zuvor bei Datenschützern und der Opposition im Bundestag auf massive Kritik gestoßen. Es soll durch die zweifelsfreie Identifikation der Bürger bürokratischen Aufwand reduzieren. ELEKTROMOBILITÄT: Die Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge soll ausgebaut werden. Dazu sieht ein Gesetz vor, dass bei Neubauten mit mehr als fünf Pkw-Stellplätzen künftig die Stromleitungen mitberücksichtigt werden müssen. Bei Bürogebäuden etwa gilt die Pflicht ab mehr als sechs Stellplätzen. Dann müssen mindestens zu jedem dritten Stellplatz Leitungen gelegt werden. Außerdem muss zusätzlich ein Ladepunkt errichtet werden. Wohn- und andere Gebäude sollen darüber hinaus mit größeren Parkplätzen ausgestattet werden. TIERWOHL: Der Bundesrat fordert eine Tierwohl-Abgabe auf Fleisch, Milch und andere tierische Produkte. Aus Sicht der Länderkammer ist das ein zentrales Element, um die Neuausrichtung der Landwirtschaft voranzutreiben. Außerdem sei ein staatliche verpflichtendes Tierwohllabel ein wichtiger Baustein für eine ökologische und tiergerechte Ausrichtung der Landwirtschaft. Die Entschließung des Bundesrates wird nun an die Bundesregierung übermittelt. © dpa-infocom, dpa:210226-99-607613/4
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