Betriebsratssitzung und Personalratssitzung in Zeiten von Corona

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Am 23. März 2020 ließ Arbeitsminister Hubertus Heil verlauten, dass Betriebsräte nach Rechtsauffassung der Bundesministeriums für Arbeit und Soziales angesichts der aktuellen Situation wirksame Beschlüsse per Video-Konferenz fassen könnten. Hintergrund ist die Problematik, dass immer mehr Beschäftigte im Homeoffice sind und damit reguläre Betriebsratssitzungen nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen stattfinden können.

ver.di weist darauf hin, dass die alleinige Berufung auf die Ministererklärung zur Rechtfertigung von Betriebsratssitzungen mit Beschlüssen in Video- oder Telefonkonferenzen mit rechtlichen Risiken verbunden ist. Diese Erklärung sei für die Arbeitsgerichte nicht bindend. In Video- und Telefonkonferenzen gefasste Betriebsratsbeschlüsse, die sich lediglich auf die Ministererklärung stützen, würden wegen Verstoßes gegen die im Betriebsverfassungsgesetz (§§ 30, 33 BetrVG) vorausgesetzten Grundsätze der Anwesenheit aller ordnungsgemäß geladenen Mitglieder des Betriebsrats und der Nichtöffentlichkeit dieser Betriebsratssitzung im späteren Streitfall einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten.

➡️Die vollständigen Empfehlungen und die Ministererklärung finden Sie auf unseren Webseiten: https://www.betriebs-rat.de/aktuelle-meldungen/meldungen/verdi-empfehlungen-zur-ministererklaerung-von-hubertus-heil/
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