Nachdem es in den ersten beiden Folgen unseres Sonderformats zum Bildungsrecht um die Themen Schule und Kita ging, sprechen wir heute über das Hochschulrecht.
Auch für den 3. Teil habe ich mir wieder meinen Kanzleikollegen Marian Lamprecht eingeladen. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und der Experte, wenn es um das Bildungsrecht geht. Herr Lamprecht ist seit über 17 Jahren Rechtsanwalt und seit Beginn seiner Anwaltstätigkeit auf das Verwaltungsrecht spezialisiert, so dass er bisher über 30.000 verwaltungsrechtliche Mandate betreut hat.
Der Titel der letzten Folge des Sonderformats lautet „Kein Studienplatz an der Wunschuni "was nun!?".
Inhalt:
1. Was kann ich tun, wenn ich einen Ablehnungsbescheid erhalten habe?
2. Wie läuft das Verfahren der Studienplatzklage ab?
3. Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen Studienplatz?
4. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich klagen kann?
5. Spielt der Abischnitt gar keine Rolle?
6. Kann man sich in jeden Studiengang einklagen? Variieren die Erfolgschancen zwischen den Fächern und Hochschulen?
7. Warum ist es in den medizinischen Studienfächern so schwer mit der Studienplatzklage?
8. Wie lange dauert im Durchschnitt ein Kapazitätsprozess?
9. Kann man das auch ohne Anwältin bzw. Anwalt machen?
10. Auf welche Fristen muss man achten?
11. Kann ich in der Uni Probleme bekommen, wenn ich mich einklage?
12. Wann sollte man Kontakt mit einem Anwalt aufnehmen, wenn das Einklagen eines Studienplatzes in Betracht kommt?
Gast: RA Marian Lamprecht, BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte
Kanzleiwebseite: https://anwalt-verwaltungsrecht.berlin/
LinkedIn: https://de.linkedin.com/in/marian-lamprecht-69840413b?trk=people-guest_people_search-card
Musik:
Gloria Tells, https://epidemicsound.com/
Technischer Support:
Dennis Friebe, BroMedia Berlin
https://bromedia.berlin
Links zu mir:
BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte
http://kanzlei-wirtschaftsrecht.berlin/
LinkedIn: https://de.linkedin.com/in/norman-buse
Instagram: https://www.instagram.com/rechtsanwalt_norman_buse/
Auch für den 3. Teil habe ich mir wieder meinen Kanzleikollegen Marian Lamprecht eingeladen. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und der Experte, wenn es um das Bildungsrecht geht. Herr Lamprecht ist seit über 17 Jahren Rechtsanwalt und seit Beginn seiner Anwaltstätigkeit auf das Verwaltungsrecht spezialisiert, so dass er bisher über 30.000 verwaltungsrechtliche Mandate betreut hat.
Der Titel der letzten Folge des Sonderformats lautet „Kein Studienplatz an der Wunschuni "was nun!?".
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1. Was kann ich tun, wenn ich einen Ablehnungsbescheid erhalten habe?
2. Wie läuft das Verfahren der Studienplatzklage ab?
3. Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen Studienplatz?
4. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich klagen kann?
5. Spielt der Abischnitt gar keine Rolle?
6. Kann man sich in jeden Studiengang einklagen? Variieren die Erfolgschancen zwischen den Fächern und Hochschulen?
7. Warum ist es in den medizinischen Studienfächern so schwer mit der Studienplatzklage?
8. Wie lange dauert im Durchschnitt ein Kapazitätsprozess?
9. Kann man das auch ohne Anwältin bzw. Anwalt machen?
10. Auf welche Fristen muss man achten?
11. Kann ich in der Uni Probleme bekommen, wenn ich mich einklage?
12. Wann sollte man Kontakt mit einem Anwalt aufnehmen, wenn das Einklagen eines Studienplatzes in Betracht kommt?
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