Die Bedeutung von Hinweisgebersystemen als Mittel zur Korruptionsprävention steht seit vielen Jahren außer Zweifel. Trotz mehrmaliger Anläufe der jeweiligen Opposition im Deutschen Bundestag, den Berichterstattungen über die Bedeutung sog. Whistleblower (Bsp. Edvard Snowden) und einem Urteil des EGMR im Jahre 2011 verzichtete Deutschland auf die gesetzliche Pflicht zur Implementierung eines Hinweisgebersystems für Behörden und Unternehmen ebenso wie auf einen (arbeitsrechtlichen) Schutz der Hinweisgeber.
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