Veranstaltungen im k1 in Zeiten des Lockdowns

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Immer wieder gehen bei der Stadtverwaltung bzw. beim k1 Anfragen ein, weshalb im Lockdown Veranstaltungen stattfinden. In einem Videobeitrag erläutert Frank Willmann, technischer Leiter des k1 und auch Corona-Manager der Stadt, welche Veranstaltungen stattfinden dürfen und welche Voraussetzungen dafür gelten. Es gibt auch Gründe, die dafürsprechen, dass das k1 explizit für die Durchführung geeignet ist.

„In der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist deutlich geregelt, welche Veranstaltungen derzeit durchgeführt werden dürfen. Das sind u. a. Gremiensitzungen des Stadt- und Kreistages, Prüfungen beispielsweise der IHK und beruflich unbedingt nötige Zusammenkünfte.“, erläutert Willmann.

Aktuell sind im Saal des k1 Veranstaltungen von 20 bis maximal bei Prüfungen 80 Personen möglich. Neben den Prüfungen und Gremiensitzungen fanden auch notwendige betriebliche Unterweisungen mit Präsenz statt. Willmann nennt als konkretes Beispiel die Sitzung der Jagdgenossenschaft mit 27 Personen, welche als gewerblich eingestuft ist, mit der dringenden Wahl eines neuen Vorstandes. Auch die wichtigen Erst-Hilfe-Kurse können durchgeführt werden. Bei allen Veranstaltungen gelten strenge Hygiene- und Schutzmaßnahmen.

Aufgrund der technischen Voraussetzungen wie der Lüftungsanlagen und der Größe des Raumes ist das k1 in der aktuellen Situation sehr gut geeignet, derzeit zulässige Veranstaltungen umzusetzen.
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