Events: Gutschein oder Geld bei Absage zurück? Das passiert mit Tickets für Veranstaltungen

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Die Corona*-Pandemie sorgt seit einem Jahr weltweit für Stillstand auf vielen Ebenen. Vor allem die Kulturbranche leidet unter den Lockdowns und Maßnahmen, die seit März 2020 auch das Leben in Deutschland* bestimmen. Viele Events wie etwa Konzerte mussten in den vergangenen zwölf Monaten abgesagt werden. Wer schon im Besitz einer Karte für eine Veranstaltung ist, hat nun mehrere Möglichkeiten. Abgesagte Veranstaltungen: Gutscheine oft eine Lösung - doch Vorsicht beim KaufdatumEin Ende der Pandemie ist zumindest in Deutschland derzeit nicht absehbar, weshalb Veranstaltungen auf unbestimmte Zeit ausfallen. Doch wie ist die rechtliche Lage, wenn sich Kunden bereits vor der Pandemie ihre Karte besorgt haben? Die Tickets für Events können prinzipiell zurückgegeben werden, der Preis wird im Normalfall erstattet. Ebenfalls beliebt sind Gutscheine, die von manchen Veranstaltern alternativ angeboten werden. Dieser wäre bis Ende 2021 gültig, und müsste ab kommendem Jahr ausbezahlt werden. Sollte ein Gutschein dem Kunden nichts bringen, so könne er auch sein Geld zurückfordern. Besonders Kunden, die ihr Ticket noch vor dem 8. März 2020 erworben haben, sind auf der sicheren Seite. Doch auch im Falle eines Kaufs nach dem Stichtag gilt weiterhin Anspruch auf Auszahlung des Geldes.Abgesagte Veranstaltungen: Viele Events verschoben - Online-Veranstaltungen kein gleichwertiger ErsatzDie Veranstalter setzen in der Pandemie auf Verschiebungen statt auf Absagen. Die großen Festivals wie beispielsweise „Rock im Park“, die ursprünglich im Sommer stattfinden sollten, wurden auf das Jahr 2022 verschoben. Die Eintrittskarten behalten dabei ihre Gültigkeit. Wer den neu angesetzten Termin nicht wahrnehmen kann, hat einen Anspruch auf eine Rücknahme der Karte, wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilt. Einzige Voraussetzung dafür ist ein konkreter Termin für das Event.Aufpassen müssen Kunden vor allem bei Veranstaltungen, die nun alternativ ohne Publikum stattfinden und lediglich im Internet gestreamt werden. Diese Art der Übertragung gilt nicht als gleichwertiger Ersatz für die eigentliche Veranstaltung. Somit könnten auch Personen, die nicht am Online-Event teilnehmen wollen, ihr Geld beim Veranstalter zurückverlangen. Sollten Käufer ihr Geld zurück verlangen wollen, müssen diese aktiv werden und sich direkt an die Verkäufer oder Veranstalter wenden. (ajr) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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