Steuererklärung: Beim Firmenwagen mit der 0,002%-Methode jetzt Steuern sparen!

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Rechtsstand 13.03.2021

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Neben der Frage, ob man den Fiskus an den Kosten der Homeoffice-Tätigkeit beteiligen kann, wird auch vielfach die Frage gestellt, ob Steuereinspar-Möglichkeiten bei der Firmenwagenversteuerung bestehen. Denn Arbeitnehmer sind insbesondere seit Beginn der Corona-Krise wegen Homeoffice, Kurzarbeit oder auch Krankheit deutlich weniger zur ersten Tätigkeitsstätte/Firma/Betrieb gefahren. Da ist die 0,03%-Methode steuerlich häufig nachteilig. Diese unterstellt nämlich, dass der Mitarbeiter mindestens 15 Mal im Monat von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte fährt. Ist das nicht der Fall, weil Sie weniger bei der Firma waren, sollten Sie die sog. 0,002%-Methode kennen. Mit dieser können Sie nämlich die zu viel gezahlten Steuern zurückholen. Hier gilt es aber einiges zu beachten.

0:00-1:13 Einleitung und Bedeutung
1:14-1:59 Wie erfolgt die Versteuerung eines Firmenwagens grundsätzlich?
2:00-4:52 Zahlenbeispiel 2020 (Steuerersparnis 1.680 Euro)
4:53-5:25 Allgemeine Praxishinweise
5:26-7:26 Welche Voraussetzungen (Nachweise) sind für die 0,002%-Methode zu erfüllen? (FA vs. Finanzgericht)
7:27-8:09 Hinweis: Vermeidung durch Fahrtenbuch und unbedingt Kostendeckelung prüfen
8:10-8:37 Wo kann ich die 0,002%-Methode anwenden und geltend machen?
8:38-9:49 Kann das nicht schon unterjährig vom Arbeitgeber erfolgen?
9:50-11:09 Weitere Vorteile (Sozialversicherung und Umsatzsteuer)?

Schreiben des Bundesfinanzministerium vom 04.04.2018 zur lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer (PDF-Download):
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2018-04-04-LSt-Behandlung-Ueberlassung-betriebl-Kfz-Arbeitnehmer.pdf?__blob=publicationFile&v=3

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Daniel Denker ist Dipl.-Finanzwirt, Master of Arts in Taxation, hat das Steuerberaterexamen erfolgreich abgelegt und ist derzeit als Betriebsprüfer in der Finanzverwaltung tätig. Ferner bildet er Finanzbeamte und Steuerberater aus. Dieses Video ist nicht in dienstlicher Eigenschaft erstellt worden und gibt lediglich die persönlichen Einschätzungen des Referenten wieder. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.steuer-webinar.de.

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