#KreativKulturBerlin #SonderfondsKulturveranstaltungen #CoronaUnterstützung
Bitte beachten: Die gemachten Angaben in der Infosession beziehen sich auf den Informationsstand vom 28.06.2021. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Antworten auf Einzelfälle sind immer von der jeweiligen Bewilligungsstelle einzuholen.
Mit dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen werden ab Juli 2021 bundesweit bis zu 2,5 Milliarden Euro zur Unterstützung von Kulturveranstaltungen zur Verfügung gestellt. Nach der langen Zeit der Schließung will der Bund ein breit gefächertes Angebot an Kulturveranstaltungen fördern und Veranstalter*innen dabei unterstützen, den Veranstaltungsbetrieb wieder hochzufahren.
Der Sonderfonds wird gemeinsam von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) verantwortet. Die Umsetzung erfolgt durch die einzelnen Bundesländer. Die Federführung bei der Umsetzung im Land Berlin hat die Senatsverwaltung für Kultur und Europa in Kooperation mit der Senatskanzlei (Teilbereich Kinoveranstaltungen). Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ist punktuell im Teilbereich kulturwirtschaftliche Veranstaltungen einbezogen.
Kulturprojekte Berlin wurde von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa mit der administrativen Prüfung der Anträge beauftragt.
Die Infosession wurde angeboten von Kreativ Kultur Berlin in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltnug für Kultur und Europa und dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen.
☞ Unsere Webseite: https://kreativkultur.berlin/de/
☞ Hier kannst du unseren Newsletter abonnieren: https://bit.ly/2OmlNoj
☞ Folge uns auf Twitter: https://twitter.com/kreativkultb
☞ Unsere wöchentliche Corona-Sprechstunde: https://bit.ly/2OcX2eN
☞ FAQ und Kontakt zum Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen: https://bit.ly/3h4H5Tq
00:00:00 Intro
00:01:08 Begrüßung
00:01:26 Intro Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen
00:07:30 Hintergrund & Genese des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen
00:15:50 Grundlagen des Sonderfonds
00:16:11 Starttermine & Laufzeit
00:18:30 Förderung als Billigkeitsleistung
00:21:04 Welche Sparten sind antragsberechtigt?
00:25:08 Antragstellung
00:32:16 Antragsarten
00:38:18 Modul 1 - Wirtschaftlichkeitshilfe
00:42:02 Förderfähige Kosten
00:43:25 Modul 2 - Ausfallabsicherung
00:46:22 Doppelförderung
00:50:47 Kontakt und FAQ zum Sonderfonds
00:55:32 Q&A
00:55:59 Bestätigung des prüfenden Dritten
01:00:29 Teilnehmer*innenzahl
01:01:40 Was ist eine populäre Veranstaltung?
01:02:41 Doppelförderung
01:08:05 Veranstaltungen ohne Ticketverkauf
01:14:21 Nachweis der Zuschauer*innenzahl
01:17:37 Nachträgliche Änderungen der Registrierung
01:18:00 Betriebszulassung des Veranstaltungsort
01:19:34 Kriterien einer pandemiebedingten Absage
01:22:18 Tickets aus 2020
01:25:19 Abschluss
Bitte beachten: Die gemachten Angaben in der Infosession beziehen sich auf den Informationsstand vom 28.06.2021. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Antworten auf Einzelfälle sind immer von der jeweiligen Bewilligungsstelle einzuholen.
Mit dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen werden ab Juli 2021 bundesweit bis zu 2,5 Milliarden Euro zur Unterstützung von Kulturveranstaltungen zur Verfügung gestellt. Nach der langen Zeit der Schließung will der Bund ein breit gefächertes Angebot an Kulturveranstaltungen fördern und Veranstalter*innen dabei unterstützen, den Veranstaltungsbetrieb wieder hochzufahren.
Der Sonderfonds wird gemeinsam von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) verantwortet. Die Umsetzung erfolgt durch die einzelnen Bundesländer. Die Federführung bei der Umsetzung im Land Berlin hat die Senatsverwaltung für Kultur und Europa in Kooperation mit der Senatskanzlei (Teilbereich Kinoveranstaltungen). Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ist punktuell im Teilbereich kulturwirtschaftliche Veranstaltungen einbezogen.
Kulturprojekte Berlin wurde von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa mit der administrativen Prüfung der Anträge beauftragt.
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00:07:30 Hintergrund & Genese des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen
00:15:50 Grundlagen des Sonderfonds
00:16:11 Starttermine & Laufzeit
00:18:30 Förderung als Billigkeitsleistung
00:21:04 Welche Sparten sind antragsberechtigt?
00:25:08 Antragstellung
00:32:16 Antragsarten
00:38:18 Modul 1 - Wirtschaftlichkeitshilfe
00:42:02 Förderfähige Kosten
00:43:25 Modul 2 - Ausfallabsicherung
00:46:22 Doppelförderung
00:50:47 Kontakt und FAQ zum Sonderfonds
00:55:32 Q&A
00:55:59 Bestätigung des prüfenden Dritten
01:00:29 Teilnehmer*innenzahl
01:01:40 Was ist eine populäre Veranstaltung?
01:02:41 Doppelförderung
01:08:05 Veranstaltungen ohne Ticketverkauf
01:14:21 Nachweis der Zuschauer*innenzahl
01:17:37 Nachträgliche Änderungen der Registrierung
01:18:00 Betriebszulassung des Veranstaltungsort
01:19:34 Kriterien einer pandemiebedingten Absage
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