Informationsrecht - UWG und EContracting

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In dieser Videoaufzeichnung behandelt Professor Hoeren (ITM/Münster) zu Beginn den Hintergrund des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) als Gesetz, welches für einen redlichen Umgang im Wettbewerb sorgen soll. Es wird vor allem der § 3a UWG erläutert, der dafür sorgt, dass auch das Verletzen von gesetzlichen Vorschriften außerhalb des UWG ein unlauteres Verhalten darstellt, wenn die Vorschriften Marktverhalten regeln. Zu Beginn der Vorlesung werden marktspezifische Sonderregeln besprochen, unter anderen werden Ad Blocker und E-Mail-Werbungen angesprochen und in welchem Rahmen solche zulässig sind (doppeltes Opt-In).


Außerdem wird der allgemeine Teil des UWG (§§ 3, 5 UWG) anhand von Beispielen dargestellt, das sich aus § 3 UWG ergebende Trennungsprinzip wird auf die Tätigkeiten von Influencer als Werbefiguren angewandt. Zudem werden Grundsätze des UWG besprochen und dessen Durchsetzbarkeit von Vereinen.


Im Anschluss daran wurden dem UWG Nahestehende Problemgebiete besprochen, unter anderem Datenschutzrecht und der selektive Vertrieb von Produkten. In dem nächsten Hauptabschnitt ging es vordergründig um das Econtracting und die damit einhergehenden Probleme in Bezug auf die Abgabe von Willenserklärungen, Anfechtungen im Internet und den Beweis durch E-Mails. Zuletzt wird thematisiert, inwiefern Legaltech ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistergesetz darstellt.


© Prof. Dr. Thomas Hoeren (ITM).
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