Home-Office datenschutzkonform einrichten | Frag einen Datenschutzbeauftragten

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❓Wie richte ich ein Home-Office datenschutzkoform ein❓

In der heutigen Zeit, sollte sich eine Führungskraft die Frage stellen, wenn er seinen Mitarbeiter im Büro an seinem Notebook sieht, kontrolliert er diesen auch nicht. Zunächst sollte der Arbeitgeber für die IT Ausstattung, also der Umsetzung eines HomeOffice Arbeitsplatzes sorgen, hierzu sind folgende Aspekte zu beachten:

Der Arbeitgeber muss dem Beschäftigen eine IT-Ausstattung zur Verfügung stellen, mit der die datenschutzgerechte Arbeit im Homeoffice möglich ist. Werden Notebooks herausgegeben, sollte deren Festplatte verschlüsselt werden, Passwortschutz realsiert sein. Das gilt auch für die vom Arbeitgeber herausgegebenen USB-Sticks.

Die elektronische Datenübermittlung (also z.B. E-Mail) sollte nach dem Stand der Technik verschlüsselt sein. Zugriffe auf die Systeme des Arbeitgebers sollten lediglich über ein VPN möglich sein. Dieses VPN sollte auf seine Belastbarkeit getestet werden, bevor Beschäftigte in großer Zahl darauf zugreifen.

Es sollte ein Konzept zum Umgang und Vernichtung von sensiblen Unterlagen und Ausdrucken erarbeitet werden. Unter Umständen sollte der Arbeitgeber den Beschäftigten auch im Homeoffice Shredder oder Datentonnen zur Verfügung stellen.

Wichtig ist, alles in einer Home Office Vereinbarung mit dem Mitarbeiter festzuhalten und sich diesbezüglich abzusichern.

Mitarbeiter sollten im Home Office auf folgende Aspekte achten:

Werden personenbezogene Daten im Homeoffice verarbeitet, sollte der Beschäftigte darauf achten, dass die Daten nicht von Dritten eingesehen werden können. Unterlagen sollten z.B. nicht auf dem Küchentisch ausgebreitet, vertrauliche Telefonate nicht in Anwesenheit der gesamten Familie im Garten geführt werden.

Personenbezogene Daten sollten nach Möglichkeit in einem separaten, abschließbaren Raum verarbeitet werden. Ist dies nicht möglich, sollte zumindest die Aufbewahrung dieser Daten in einem abschließbaren Schrank erfolgen.

Die für die vom Arbeitgeber für die Tätigkeit im Homeoffice zur Verfügung gestellte IT-Ausstattung sollte nicht privat genutzt werden. Kinder sollten daher z.B. das Büro-Notebook nicht für die Hausaufgaben nutzen. Der Computer sollte gesperrt werden, wenn – auch kurzzeitig – nicht an ihm gearbeitet wird.

Berufliche E-Mails dürfen nicht zur Bearbeitung an private E-Mail-Postfächer der Beschäftigten weitergeleitet werden. Daten dürfen nicht auf privaten USB-Sticks gespeichert werden.

Müssen Unterlagen vernichtet werden, sollte dies datenschutzgerecht erfolgen. Ausdrucke von personenbezogenen Daten und anderen sensiblen Inhalten müssen z.B. mindestens in kleine Stücke zerrissen werden. Am besten ist einfach überhaupt nichts ausdrucken zu lassen.

Fazit:
Home Office ist insbesondere in den aktuellen Zeiten eine sehr gute Alternative das Geschäft eines Unternehmens aufrecht zu halten. Bitte beachten Sie dabei, dass Ihre IT Ausstattung die Kapazität stand hält und jeder Mitarbeiter einwandfrei arbeiten kann.

Unterstütung gibt es hier:
https://www.datenschutz-ist-pflicht.de/empfiehlt/home-office/

Vielen Dank für Dein Interesse und wir hoffen Dir mit diesem Video Deine Frage beantworten zu können!

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