Gericht kippt nächtliche Ausgangssperre in Mecklenburg-Vorpommern – für eine Nacht

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In Mecklenburg-Vorpommern setzte am Freitag ein Gericht die Verordnung zu nächtlichen Ausgangsperren vorläufig außer Kraft, doch das nur für eine Nacht. Inzwischen gilt schon das neue Infektionsschutzgesetz, auch Bundes-„Notbremse“ genannt.

Der Antragssteller sah sein Grundrecht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit eingeschränkt. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald begründete sein Handeln mit dem Grundgesetz. Inzwischen liegen wegen der nächtlichen Ausgangssperre auch schon Klagen beim Bundesverfassungsgericht vor.


Das Gericht hat in seiner Begründung ausgeführt, das Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers sei nicht deshalb entfallen, weil das Infektionsschutzgesetz durch Einfügung eines § 28b IfSG geändert worden sei.
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