ARMIN LASCHET BLAMIERT: Gericht kippt vorerst Lockdown im Kreis Gütersloh

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Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat den Lockdown im Kreis Gütersloh vorläufig aufgehoben. Die Einschränkungen seien nicht mehr verhältnismäßig und die Zahl der Neuinfektionen unter den kritischen Wert von 50 gesunken.

Die strengen Auflagen zur Eindämmung des Coronavirus im Kreis Gütersloh sind aufgehoben. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die von der nordrhein-westfälischen Landesregierung verfügten Einschränkungen am Montag gekippt. Das zuständige Gesundheitsministerium hätte nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies inzwischen eine differenziertere Regelung erlassen müssen - ein Lockdown für den ganzen Kreis sei nicht mehr verhältnismäßig, erklärte das Gericht.

Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die Beschränkungen wären ohnehin in der Nacht zum Mittwoch ausgelaufen - die Landesregierung hatte die Auflagen bis Mittwoch 00.00 Uhr befristet. Eine Verlängerung wäre möglich gewesen, galt angesichts der rückläufigen Infektionszahlen aber als unwahrscheinlich.

Geklagt dagegen hatte eine Firma mit Sitz in Oelde im Kreis Warendorf, die im Kreis Gütersloh unter anderem in Schloß Holte-Stukenbrock und Versmold Spielhallen betreibt. In diesen Städten gab es kaum Corona-Infizierte, die in Kontakt zur Fleischfabrik bei Tönnies standen.

Hintergrund der jetzt gekippten Auflagen waren mehr als 1000 positiv auf das Coronavirus getestete Tönnies-Mitarbeiter am Standort in Rheda-Wiedenbrück. Die Befunde hatten zu regionalen Einschränkungen im öffentlichen Leben in den Kreisen Gütersloh und Warendorf geführt.

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