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Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=LDRaGsWZOuI
Text aus dem Originalvideo:
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Coronakritische Ärztin fristlos entlassen.
Obwohl sich das Coronavirus in den letzten Monaten alles andere als hochgefährlich erwiesen hat, schweigt der Großteil der Ärzteschaft in Deutschland und Österreich noch immer zu den völlig überzogenen Zwangsmaßnahmen der Regierung.
Ärzte, die aber noch Ehrgefühl besitzen und die Wahrheit bezüglich SARS-Cov-2 offen ansprechen, leben gefährlich. So wurde dem Bad Ausseer Arzt Dr. Peer Eifler von der Ärztekammer mit der Streichung von der Ärzteliste gedroht und die Grazer Ärztin Dr. Konstantina Rösch, die im Landeskrankenhaus Graz arbeitete, wurde mit heutigem Tag, also 8.September 2020, von ihrem Arbeitgeber fristlos entlassen.
Das Recht auf Wahrheit, 8. September 2020
Der Mut, sich öffentlich bei Vorträgen und Demos kritisch gegen die Corona-Zwangsmaßnahmen der Bundesregierung zu äußern, hatte Dr. Rösch bereits im Juli d. J. eine Verwarnung seitens ihres Arbeitgebers, der KAGes, eingebracht.
Nachdem – angeblich – am 4. September d. J. eine Patientenbeschwerde bei der KAGes eingelangt war, wurde Dr. Konstantina Rösch dienstfrei gestellt – und vier Tage später, am 8. September 2020, von der KAGes fristlos entlassen.
Den Inhalt des Entlassungsschreibens (ab 9 September 2020 auf unseren beiden Webseiten veröffentlicht), das uns Frau Dr. Rösch dankenswerterweise zur Verfügung gestellt hat, wollen wir hier kurz auszugsweise wiedergeben. So schreibt die KAGes in diesem Schreiben unter anderem folgendes:
„Die Patientenbeschwerde betrifft einen Vorfall in der Hochphase der Pandemie zwischen 20.04.2020 und 27.04.2020 in der die Patientin stationär war. An einem Abend wurde ihr vom Pflegepersonal das Abendessen ohne korrekt angebrachte Maske serviert, obwohl sie selbst mit Maske im Krankenzimmer aufhältig war.
Sie hat die Mitarbeiterin direkt darauf angesprochen, jedoch keine Antwort erhalten, weshalb sich die Patientin an einen Arzt/eine Ärztin wenden wollte. Sie ging in das ÄrztInnen-Dienstzimmer, wo Sie (damit ist Frau Dr. Rösch gemeint, Anm. d. Red.) gerade aufhältig waren. Sie trugen keine Maske.
Die Patientin wollte ihnen den Vorfall schildern und hat Sie ersucht, für das Gespräch eine Maske aufzusetzen. Diese haben Sie laut Angaben der Patientin jedoch verweigert und haben stattdessen ihre Meinung betreffend der Corona-Maßnahmen kundgetan.
Sie haben lautstark die Maskenpflicht kritisiert. Sie wollten der Patientin einreden, dass Bundeskanzler Kurz nur Angst verbreiten wolle, die Maßnahmen eine Machtausübung der Regierung seien und überhaupt nichts bringen würde, weshalb es nicht notwendig sei, eine Maske zu tragen.
Die Patientin habe sich nach ihren Angaben nach diesem Gespräch sehr verunsichert gefühlt und den Raum verlassen.“
Weiters schreibt die KAges in ihrem Entlassungsschreiben unter anderem folgendes.
„Durch die von Ihnen begangenen Dienstpflichtverletzungen wurde das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und dem Dienstgeber unwiederbringlich zerstört. Eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses und eine Weiterbeschäftigung im Unternehmen ist nicht mehr zumutbar."
Das komplette Entlassungsschreiben der KAGes finden Sie auf unseren Webseiten www.rettenwiroesterreich.at bzw. www.dasrechtaufwahrheit.com
Doch beschäftigen wir uns jetzt noch ein wenig mit der fristlosen Entlassung von Frau Dr. Rösch: Es ist irgendwie schon sehr eigenartig, dass eine Patientin – angeblich – erst nach rd. 4 ½ Monaten eine Beschwerde beim LKH Graz einbringt.
Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, wenn Sie dies hören oder lesen? Aber würden Sie, wenn Sie mit einer Spitalsärztin unzufrieden sind, 4 ½ Monate Zeit verstreichen lassen, bis Sie dann – endlich – ihren Unmut zum Ausdruck bringen?
Hier stellt sich für uns schon sehr ernsthaft die Frage, ob diese – angebliche – Patientenbeschwerde nicht dazu verwendet wurde, um eine unliebsame Ärztin zum Schweigen zu bringen?
Eine Ärztin, die ihre Augen nicht vor der Wahrheit verschließt und die auch den Mut hat, die Wahrheit offen auszusprechen. Es ist Zeit, höchste Zeit nämlich, dem Beispiel von Dr. Konstantina Rösch zu folgen und für die Wahrheit auch einzustehen.
Auch wenn es – derzeit – noch nicht so aussieht: Letztlich wird die Wahrheit über die Lüge siegen und der Mut auch belohnt werden: Der Mut zur Wahrheit!
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- Dieses Video wird nicht kommerziell genutzt. Alle Rechte liegen bei den jeweiligen Autoren. -
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=LDRaGsWZOuI
Text aus dem Originalvideo:
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Coronakritische Ärztin fristlos entlassen.
Obwohl sich das Coronavirus in den letzten Monaten alles andere als hochgefährlich erwiesen hat, schweigt der Großteil der Ärzteschaft in Deutschland und Österreich noch immer zu den völlig überzogenen Zwangsmaßnahmen der Regierung.
Ärzte, die aber noch Ehrgefühl besitzen und die Wahrheit bezüglich SARS-Cov-2 offen ansprechen, leben gefährlich. So wurde dem Bad Ausseer Arzt Dr. Peer Eifler von der Ärztekammer mit der Streichung von der Ärzteliste gedroht und die Grazer Ärztin Dr. Konstantina Rösch, die im Landeskrankenhaus Graz arbeitete, wurde mit heutigem Tag, also 8.September 2020, von ihrem Arbeitgeber fristlos entlassen.
Das Recht auf Wahrheit, 8. September 2020
Der Mut, sich öffentlich bei Vorträgen und Demos kritisch gegen die Corona-Zwangsmaßnahmen der Bundesregierung zu äußern, hatte Dr. Rösch bereits im Juli d. J. eine Verwarnung seitens ihres Arbeitgebers, der KAGes, eingebracht.
Nachdem – angeblich – am 4. September d. J. eine Patientenbeschwerde bei der KAGes eingelangt war, wurde Dr. Konstantina Rösch dienstfrei gestellt – und vier Tage später, am 8. September 2020, von der KAGes fristlos entlassen.
Den Inhalt des Entlassungsschreibens (ab 9 September 2020 auf unseren beiden Webseiten veröffentlicht), das uns Frau Dr. Rösch dankenswerterweise zur Verfügung gestellt hat, wollen wir hier kurz auszugsweise wiedergeben. So schreibt die KAGes in diesem Schreiben unter anderem folgendes:
„Die Patientenbeschwerde betrifft einen Vorfall in der Hochphase der Pandemie zwischen 20.04.2020 und 27.04.2020 in der die Patientin stationär war. An einem Abend wurde ihr vom Pflegepersonal das Abendessen ohne korrekt angebrachte Maske serviert, obwohl sie selbst mit Maske im Krankenzimmer aufhältig war.
Sie hat die Mitarbeiterin direkt darauf angesprochen, jedoch keine Antwort erhalten, weshalb sich die Patientin an einen Arzt/eine Ärztin wenden wollte. Sie ging in das ÄrztInnen-Dienstzimmer, wo Sie (damit ist Frau Dr. Rösch gemeint, Anm. d. Red.) gerade aufhältig waren. Sie trugen keine Maske.
Die Patientin wollte ihnen den Vorfall schildern und hat Sie ersucht, für das Gespräch eine Maske aufzusetzen. Diese haben Sie laut Angaben der Patientin jedoch verweigert und haben stattdessen ihre Meinung betreffend der Corona-Maßnahmen kundgetan.
Sie haben lautstark die Maskenpflicht kritisiert. Sie wollten der Patientin einreden, dass Bundeskanzler Kurz nur Angst verbreiten wolle, die Maßnahmen eine Machtausübung der Regierung seien und überhaupt nichts bringen würde, weshalb es nicht notwendig sei, eine Maske zu tragen.
Die Patientin habe sich nach ihren Angaben nach diesem Gespräch sehr verunsichert gefühlt und den Raum verlassen.“
Weiters schreibt die KAges in ihrem Entlassungsschreiben unter anderem folgendes.
„Durch die von Ihnen begangenen Dienstpflichtverletzungen wurde das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und dem Dienstgeber unwiederbringlich zerstört. Eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses und eine Weiterbeschäftigung im Unternehmen ist nicht mehr zumutbar."
Das komplette Entlassungsschreiben der KAGes finden Sie auf unseren Webseiten www.rettenwiroesterreich.at bzw. www.dasrechtaufwahrheit.com
Doch beschäftigen wir uns jetzt noch ein wenig mit der fristlosen Entlassung von Frau Dr. Rösch: Es ist irgendwie schon sehr eigenartig, dass eine Patientin – angeblich – erst nach rd. 4 ½ Monaten eine Beschwerde beim LKH Graz einbringt.
Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, wenn Sie dies hören oder lesen? Aber würden Sie, wenn Sie mit einer Spitalsärztin unzufrieden sind, 4 ½ Monate Zeit verstreichen lassen, bis Sie dann – endlich – ihren Unmut zum Ausdruck bringen?
Hier stellt sich für uns schon sehr ernsthaft die Frage, ob diese – angebliche – Patientenbeschwerde nicht dazu verwendet wurde, um eine unliebsame Ärztin zum Schweigen zu bringen?
Eine Ärztin, die ihre Augen nicht vor der Wahrheit verschließt und die auch den Mut hat, die Wahrheit offen auszusprechen. Es ist Zeit, höchste Zeit nämlich, dem Beispiel von Dr. Konstantina Rösch zu folgen und für die Wahrheit auch einzustehen.
Auch wenn es – derzeit – noch nicht so aussieht: Letztlich wird die Wahrheit über die Lüge siegen und der Mut auch belohnt werden: Der Mut zur Wahrheit!
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