CORONA-MASKENPFLICHT: Berlin mit Sonderweg - Masken nur im ÖPNV

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Die Menschen in Berlin müssen ab kommende Woche (27. April) in Bussen, S- und U-Bahnen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur beschloss der Senat am Dienstag eine entsprechende Maskenpflicht, um die Übertragung des Corona-Virus einzudämmen.

Im Unterschied zu etlichen anderen Bundesländern soll sie indes nicht für den Einzelhandel gelten. Dort sowie bei Kontakt mit Risikopersonen wird ein solcher Schutz «dringend empfohlen». Als Mund-Nasen-Bedeckung gelten nicht nur einfache OP-Masken oder selbstgenähte Modelle, sondern auch ein Tuch oder ein Schal.

Ein Nasen-Mund-Schutz kann nach Auskunft von Virologen verhindern, dass der Träger das Coronavirus auf andere überträgt. Nicht zu verwechseln ist ein solcher Schutz mit medizinischen Masken, mit der sich auch der Träger vor Ansteckung schützen kann.

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