CORONA-KRISE IN BAYERN: Markus Söder verlängert Covid-19-Ausgangsbeschränkungen

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Die seit dem 21. März wegen des Coronavirus geltenden Ausgangsbeschränkungen in Bayern werden bis zum Ende der Osterferien am 19. April verlängert. Das sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Montag in München. Damit darf nur aus begründeten Anlässen wie Arztbesuchen, Arbeitswegen oder dringenden Einkäufen der Wohnort verlassen werden. Bisher waren die Beschränkungen bis zum kommenden Freitag (3. April) befristet.

In Bayern seien bisher 14 437 Menschen positiv auf das neue Coronavirus Sars-CoV-2 getestet worden, sagte Söder. Bislang seien zudem 133 Covid-19-Patienten, die mit Corona infiziert waren, gestorben. «Jeder Einzelne tut unglaublich weh.» Söder betonte, dass die Ausgangsbeschränkungen aber erste Wirkungen zeigten, «die Kurve flacht ab». Derzeit verdopple sich die Zahl der Infizierten alle 5 Tage, vor den Maßnahmen habe sich die Zahl alle 2,8 Tage verdoppelt.

Bayern folgt mit der Verlängerung, die Söder zufolge keine Verschärfung der Maßnahmen bedeuten, dem Zeitplan, der auch bundesweit seit mehr als einer Woche gilt. Die Länder hatten sich mit dem Bund auf die weitreichenden Eingriffe in die Freiheit der Menschen in Deutschland geeinigt. Zu dem Zeitpunkt hatte Bayern seine eigene Ausgangsbeschränkung aber schon umgesetzt, wodurch es nun zu den unterschiedlichen Befristungen kam. Zugleich dürfte mit der Entscheidung auch die Diskussion um ein dauerhaftes Ende der Maßnahmen vom Tisch sein.

Kanzlerin Angela Merkel und Kanzleramtschef Helge Braun (beide CDU) hatten zuletzt deutlich gemacht, dass schnelle Lockerungen der Kontaktbeschränkungen für Bürger noch nicht im Raum stehen. Für die konkreten Regelungen sind allerdings die Länder zuständig. Auch Söder hatte zuletzt vor einem zu frühen Ende der Auflagen und Beschränkungen gewarnt und damit direkt seinem Stellvertreter Hubert Aiwanger (Freie Wähler) widersprochen.

Zur Eindämmung des Coronavirus gelten in ganz Bayern seit dem 21. März umfangreiche Ausgangsbeschränkungen. Legitim ist der Gang an die frische Luft nur, wenn triftige Gründe vorliegen. Dazu zählen etwa der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe, Arztbesuche, aber auch «Sport und Bewegung an der frischen Luft» - das aber nur alleine oder mit den Menschen, mit denen man in einer Wohnung zusammenlebt. Zudem müssen alle Gastronomiebetriebe geschlossen bleiben, ausgenommen davon sind lediglich Mitnahme-, Liefer- und Drive-in-Angebote.

Läden abseits der Grundversorgung müssen ebenfalls geschlossen bleiben, und das schon seit 18. März. Hier hat die Staatsregierung die Frist, die ansonsten am Montag ausgelaufen wäre, inzwischen ebenfalls zunächst bis 3. April verlängert. Auch dies ist nun, wie die Ausgangsbeschränkungen, in einer Rechtsverordnung geregelt.

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