13. EXPERTENHEARING online 'BRSG II - Vorfreude oder Vorsorge' Livestream aus dem Kesselhaus Hamburg

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Die Regelung zur betrieblichen Altersvorsorge macht deutlich, dass die Rente in Deutschland nicht ausreichend sicher ist.

Das von der Bundesregierung eingeführte Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) soll dem entgegenwirken. Mit dem BRSG II, das am 01.01.2022 für alle Unternehmen verpflichtend in Kraft tritt, verändern sich nun noch einmal die Spielregeln, insbesondere für Arbeitgeber.

Damit aus der gut gemeinten Vorsorge keine Sorge wird, sollten Unternehmen sich und ihre betriebliche Altersvorsorge gut aufstellen – nicht nur im Sinne einer Arbeitgeberattraktivität, sondern auch, um Risiken zu minimieren bzw. zu vermeiden. Die Haftung für die Unternehmensführung, die sich aus den gesetzlichen Regelungen und Bestandsverträgen zur betrieblichen Altersvorsorge sowie der getroffenen Versorgungsordnung und Entgeltumwandlungsvereinbarung ergeben, wird in dem Zuge oft unterschätzt. Hier kann HR durch eine gute und vorausschauende Aufstellungen proaktiv und vorsorglich agieren.

Wie? Das besprechen wir mit unserer Expertenrunde.

Freuen Sie sich auf eine versierte Runde, die Ihre wesentlichen Fragen zu arbeitsrechtlichen, steuerrechtlichen und administrativen sowie prozessualen Aufstellung gerne beantwortet und Ausblicke gibt, wie Ihre bAV attraktiv für ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen wird bzw. bleibt. Damit die bAV sexy ist.
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