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Die Fleischindustrie in Nordrhein-Westfalen muss Beschäftigte künftig mindestens zwei Mal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen. Die neue Vorgabe gelte ab 1. Juli für Schlachthöfe, Zerlegebetriebe und vorrangig fleischverarbeitende Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten und unabhängig davon, ob es sich um eigene Beschäftigte oder Werkvertragsnehmer handele, teilte das NRW-Ministerium für Arbeit und Gesundheit in Düsseldorf mit.

In der entsprechenden neuen Allgemeinverfügung heißt es wörtlich: «Es dürfen nur Personen in der Produktion eingesetzt werden, die mindestens zweimal pro Woche auf Kosten des Betriebsinhabers auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durch PCR-Verfahren getestet werden und dabei ein negatives Testergebnis haben.» Die Testung könne im Poolverfahren erfolgen. Die Auswertung müsse durch ein anerkanntes Labor erfolgen. Die Test-Nachweise seien in dem Betrieb vorzuhalten.

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