Hier finden Sie die Aufzeichnung der Vorlesung Urheberrecht von Prof. Dr. Thomas Hoeren (ITM/Münster).
Im ersten Teil des Videos wird das Arbeitspapier 14 zum Thema Schutz von Computerprogrammen behandelt.
Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG gehören Computerprogramme zu den Sprachwerken. Wie sich Computerprogramme definieren lassen und durch welche Normen sie geschützt werden, stellt Prof. Hoeren zu Beginn der Vorlesung dar. Es werden insbesondere die Sonderregelungen der §§ 69b und 69c UrhG besprochen. Im Anschluss daran erörtert Prof. Hoeren die Vervielfältigungs- und Umarbeitungsrechte der §§ 69d und 69e UrhG.
Es wird Fall 1 des Arbeitspapiers 14 besprochen.
Im zweiten Teil der Vorlesung geht es um das Internationale Urheberrecht (Arbeitspapier 15).
Zunächst wird der der Aufbau der Rechtsverfolgung bei internationalen UrhR-Verletzungen dargelegt. Im Rahmen des Kollisionsrechts wird das Schutzlandprinzip erläutert, welchem zufolge bei Rechtsverletzungen das Recht des Staates anwendbar ist, der Urheberrechtsschutz gewährt. Es wird außerdem der persönliche Anwendungsbereich des UrhG skizziert.
Zur Erläuterung werden die Fälle 1 und 2 des Arbeitspapieres 15 sowie der „Die ???“- Fall besprochen.
Das Arbeitspapier 14 finden Sie unter folgendem Link: https://www.itm.nrw/wp-content/uploads/AP-14.docx
Die Lösungen zu Arbeitspapier 14 können Sie hier abrufen: https://www.itm.nrw/wp-content/uploads/AP-14-Lösungen.docx
Das Arbeitspapier 15 finden Sie unter folgendem Link: https://www.itm.nrw/wp-content/uploads/AP-15.docx
Die Lösungen zu Arbeitspapier 15 können Sie hier abrufen: https://www.itm.nrw/wp-content/uploads/AP-15-Lösung.docx
Die in der Vorlesung verwendeten PowerPoint-Folien stehen unter folgendem Link zum Download bereit: https://www.itm.nrw/wp-content/uploads/Urheberrechtsose2020.pptx
Im ersten Teil des Videos wird das Arbeitspapier 14 zum Thema Schutz von Computerprogrammen behandelt.
Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG gehören Computerprogramme zu den Sprachwerken. Wie sich Computerprogramme definieren lassen und durch welche Normen sie geschützt werden, stellt Prof. Hoeren zu Beginn der Vorlesung dar. Es werden insbesondere die Sonderregelungen der §§ 69b und 69c UrhG besprochen. Im Anschluss daran erörtert Prof. Hoeren die Vervielfältigungs- und Umarbeitungsrechte der §§ 69d und 69e UrhG.
Es wird Fall 1 des Arbeitspapiers 14 besprochen.
Im zweiten Teil der Vorlesung geht es um das Internationale Urheberrecht (Arbeitspapier 15).
Zunächst wird der der Aufbau der Rechtsverfolgung bei internationalen UrhR-Verletzungen dargelegt. Im Rahmen des Kollisionsrechts wird das Schutzlandprinzip erläutert, welchem zufolge bei Rechtsverletzungen das Recht des Staates anwendbar ist, der Urheberrechtsschutz gewährt. Es wird außerdem der persönliche Anwendungsbereich des UrhG skizziert.
Zur Erläuterung werden die Fälle 1 und 2 des Arbeitspapieres 15 sowie der „Die ???“- Fall besprochen.
Das Arbeitspapier 14 finden Sie unter folgendem Link: https://www.itm.nrw/wp-content/uploads/AP-14.docx
Die Lösungen zu Arbeitspapier 14 können Sie hier abrufen: https://www.itm.nrw/wp-content/uploads/AP-14-Lösungen.docx
Das Arbeitspapier 15 finden Sie unter folgendem Link: https://www.itm.nrw/wp-content/uploads/AP-15.docx
Die Lösungen zu Arbeitspapier 15 können Sie hier abrufen: https://www.itm.nrw/wp-content/uploads/AP-15-Lösung.docx
Die in der Vorlesung verwendeten PowerPoint-Folien stehen unter folgendem Link zum Download bereit: https://www.itm.nrw/wp-content/uploads/Urheberrechtsose2020.pptx
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