TPA Webcast: Investitionsprämie 2021 Update von den Steuerberatern Gerald Kerbl & Guenther Stenico

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Investitionsprämie 2021 - Kompaktes Update für Unternehmer
Erfahren Sie in wenigen Minuten alles Wichtige zur Investitionsprämie in Österreich!

Die Steuerexperten unterstützen Sie bei der Optimierung und der rechtzeitigen Einbringung Ihres Antrags zur Investitionsprämie im TPA Webcast!

Die Inhalte des Webcasts: Investitionsprämie Kompakt

Voraussetzungen und Abgrenzung nicht förderfähige Investitionen
Beantragungs- und Durchführungszeitraum I Achtung: Frist für erste Maßnahme soll bis 31.5.2021 verlängert werden, rechtzeitige Antragstellung bis 28.2.2021 bleibt Voraussetzung.
Höhe der Prämie: 7% oder 14%?
Sonderfragen Fahrzeuge und Gebäude
Sperrfrist, Erlöschen des Förderanspruchs, Rückzahlung
Bilanzierung der Investitionsprämie


Themen wie diesen widmen sich Günther Stenico und Gerald Kerbl, Partner bei TPA Steuerberatung im aktuellen Webcast. Sie präsentieren Ihnen in aller Kürze und Wichtigkeit die Investitionsprämie!


WAS IST DIE INVESTITIONSPRÄMIE - EIN KURZER ÜBERBLICK
Die COVID-19-Investitionsprämie ist Teil des Maßnahmenpakets zur Abfederung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den österreichischen Wirtschaftsstandort. TPA hat sämtliche Maßnahmen für Sie zusammengefasst (https://www.tpa-group.at/de/news/covid-19-ueberblick-aller-massnahmen/).

Ziel der Investitionsprämie ist es, insbesondere Investitionen mit Schwerpunkt Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit und LifeScience mit einer Prämie in Höhe von 14% der Investitionssumme zu fördern. Für sonstige (nicht klimaschädliche) Investitionen werden 7% refundiert. Folglich kommt es bspw. zu keiner Förderung sämtlicher Wirtschaftsgüter, welche in Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen stehen.

Die nicht rückzahlbare Prämie ist beim Empfänger steuerbefreit, kürzt jedoch die Abschreibungsbemessungsgrundlage bzw. die jährliche, ergebnismindernde Abschreibung nicht und macht eine Inanspruchnahme somit aus steuerlicher Sicht doppelt attraktiv.

Antragsberechtigt sind Unternehmen iSd § 1 UGB aller Branchen, die über einen Sitz und/oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen und rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden. Auch neu gegründete Unternehmen können eine Investitionsprämie beantragen. Außerhalb des § 1 UGB befinden sich bloße Holding- und Besitzgesellschaften sowie Verpächter eines Unternehmens. Rein vermögensverwaltende Tätigkeiten sind ebenfalls nicht umfasst.



TIPPS ZUM ANTRAG - INVESTITIONSPRÄMIE
Sollte sich insgesamt eine Investitionssumme von mindestens EUR 5.000,00 ergeben, kann bis zum 28. Februar 2021 ein Antrag über den aws Fördermanager gestellt werden.

Tipp vom Steuerberater: um den Mindestbetrag von EUR 5.000,00 zu erreichen, können mehrere Investitionen (auch geringwertige Wirtschaftsgüter) zusammengefasst werden. Auszahlung und Abrechnung der Prämie sind jedoch erst nach Abschluss aller Investitionen möglich und es muss für jede Einzelinvestition eine Rechnung vorliegen. Sollten sich mehrere Investitionen auf einer gemeinsamen Rechnung befinden, ist auf einen getrennten Ausweis von mit 7% bzw. mit 14% geförderten Maßnahmen zu achten.

Tipp vom Steuerberater: Während die Frist für die erste Maßnahme auf den 31. Mai 2021 verlängert wurde, sind Anträge weiterhin nur bis 28. Februar 2021 möglich. Folglich muss die Planung der Investition bis Ende Februar ausreichend konkretisiert sein, gleichzeitig muss eine erste Maßnahme noch nicht erfolgt sein.

Der Antrag selbst kann vom Steuerpflichtigen selbst oder auch einem bevollmächtigten Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Bilanzbuchhalter eingebracht werden.



Informieren Sie sich auch hier zur Investitionsprämie:
Überblick über die Investitionsprämie: https://www.tpa-group.at/de/news/richtlinien-zur-investitionspraemie-online/
Investitionsprämie für Elektro-Autos: https://www.tpa-group.at/de/news/steuerbeguenstigungen-fuer-elektro-kfz/


Mehr TPA Webcasts: https://tpa.streamdiver.com/

Alle kommenden Events: https://www.tpa-group.at/de/events/




FRAGEN SIE DIE EXPERTEN:
TPA Steuerberater unterstützen Sie bei der Optimierung und der rechtzeitigen Einbringung Ihres Antrags zur Investitionsprämie! TPA zählt zu den führenden Steuerberatungsunternehmen in ganz Österreich mit vielen weiteren Services in der Buchhaltung, Bilanzierung und Lohnverrechung! Kontaktieren Sie unsere Experten in Ihrer Nähe: https://www.tpa-group.at/de/standorte/
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