Schweinehalter kämpfen um Corona-Hilfe

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Weil das Land wegen der Auszahlungskriterien bei der Corona-Überbrückungshilfe Bedenken hat, will Wirtschaftsminister Bernd Buchholz den betroffenen Betrieben nun mit einer Härtefallregelung helfen. Vorliegenden Anträge müssten nicht erneut gestellt werden. Je Antragszeitraum der Cornahilfen Ü 3 und Ü3+ will das Land einen Härtefallantrag ermöglichen. Anträge sind bei 100.000 Euro gedeckelt, es gibt aber die Möglichkeit, bei mehr als fünf Vollarbeitskräften 35.000 Euro je AK „Aufschlag“ zu bekommen.

Wie der Minister nach einem Treffen mit Bauernverbands-Vizepräsident Dietrich Pritschau und weiteren Landwirten erläuterte, wird die Investitionsbank durch die Neuregelung absehbar in der Lage sein, über 90 Prozent der in Schleswig-Holstein betroffenen Betriebe die beantragten Hilfen zu gewähren. An den bestehenden Antragsvoraussetzungen – etwa dem Vorliegen einer existenzbedrohenden Notlage – müsse aber festgehalten werden. Mit der Neuregelung, so Buchholz, könne ein Großteil des Budgets der Härtefallhilfen von aktuell über 30 Millionen Euro an die Landwirte ausgeschüttet werden.

Pritschau zeigte sich verwundert, dass das Land die Vorgaben aus Berlin anders interpretier als die maßgeblichen Schweine haltenden Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Er zeigte sich von der Neuregelung „überrascht“ und erklärte: „Ob positiv oder negativ überrascht wird entscheidend davon abhängen, ob die gestellten Anträge zeitnah positiv beschieden werden. Wenn man über ein Jahr auf Existenzhilfe warten muss, dann ist das ein schlicht unhaltbarer Zustand.“ Zudem kritisierte er das Kriterium der existenziellen Bedrohung: Das sei schwierig darzustellen.

Nach Angaben von Wirtschaftsministerium und Investitionsbank wurden 100 Anträge von Schweinehaltern in den Programmen Ü III und Ü III Plus bereits teilweise ausgezahlt. Rund 240 weitere Fälle sind offen.
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