Nach dieser langen Zeit im Homeoffice leiden viele in den eigenen vier Wänden an Lagerkoller. Der Wunsch, die Teamkollegen wieder mal persönlich zu treffen, ist gross.
Grundsätzlich gilt für Unternehmen, die regelmässig testen, eine Homeoffice-Empfehlung. Doch wie überzeugt man die Chefin oder den Chef für eine teilweise Rückkehr ins Büro?
⁉️⚖️ Unser Rechtsdienst hilft weiter. Mehr dazu im Video.
ABER: Ein Test muss freiwillig erfolgen. Der Testzwang bzw. eine Testpflicht von Angestellten ist nur
vereinzelt und in Ausnahmesituationen (aufgrund besonderer Gefährdung Vgl. SECO) zulässig.
Informationen zur Anmeldung und zum Ablauf von Tests in Betrieben und Institutionen finden Sie auf der Website der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich: https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/testen-in-betrieben-schulen-und-institutionen.html
Dieses Video wurde am 28.06.2021 aktualisiert.
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vereinzelt und in Ausnahmesituationen (aufgrund besonderer Gefährdung Vgl. SECO) zulässig.
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