Online-Seminar zur Abrechnung der Soforthilfe NRW

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Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmen, die die Soforthilfe NRW beantragt haben, erhalten in den nächsten Tagen und Wochen die Formulare zur Abrechnung der Soforthilfe. Anhand der darin gemachten Angaben zur Verwendung der Gelder muss die Höhe des Liquiditätsengpasses berechnet und ein möglicher Überschuss zurückgezahlt werden. Um die Soforthilfe-Bezieher dabei zu unterstützen, bietete die wfc am Montag, 29. Juni, um 17 Uhr ein Online-Seminar an: Abrechnung der Soforthilfe NRW – Was ist dabei zu beachten? Dabei erklärte Julia Laarmann von der Kanzlei Lausten Laarmann Nagel Wering aus Ascheberg, welche Ausgaben wie angesetzt werden können und welche Auswirkungen das auf eine mögliche Rückzahlung hat.
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