Der Senat hat heute eine Änderung der Infektionsschutzverordnung beschlossen. Sie tritt am Sonntag, 24 Januar in Kraft. Die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden bis einschließlich 14. Februar verlängert und unter anderen durch folgende Regelungen ergänzt:
➡️ Im ÖPNV, im Einzelhandel und bei Gottesdiensten ist eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske oder Maske der Standards KN95 oder FFP2) zu tragen.
➡️ Die Berliner Kitas und Kindertagespflegestellen werden zur kommenden Woche geschlossen. Alle Einrichtungen bieten ab Montag, 25. Januar einen Notbetrieb an. Weitere Infos hierzu unter https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2021/pressemitteilung.1042814.php
➡️ Die Präsenzpflicht an den Berliner Schulen bleibt bis zum 12. Februar ausgesetzt. Es wird weiter eine Notbetreuung angeboten. Weitere Infos hierzu unter https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2021/pressemitteilung.1042818.php
➡️Gottesdienste mit mehr als zehn Teilnehmenden sind spätestens zwei Werktage vor der geplanten Durchführung dem zuständigen Ordnungsamt anzuzeigen.
➡️ Für Einreisende aus Gebieten, in denen die neuen Virus-Mutationen nachgewiesen wurden, gilt eine Quarantänepflicht.
Pressemitteilung zur geänderten Infektionsschutzverordnung: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1042819.php
Aktuelle Informationen zur Corona-Situation in Berlin und den geltenden Maßnahmen unter berlin.de/corona
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➡️Gottesdienste mit mehr als zehn Teilnehmenden sind spätestens zwei Werktage vor der geplanten Durchführung dem zuständigen Ordnungsamt anzuzeigen.
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