Coronahilfen und deren Fallstricke

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Ein wichtiger Baustein der Corona-Hilfen ist die Auszahlung von Zuschüssen für die Unternehmen, deren Umsätze durch die Corona-Pandemie eingebrochen sind: Entweder, weil der Gewerbebetrieb aufgrund behördlicher Anordnung eingestellt beziehungsweise wesentlich eingeschränkt wurde oder weil die Einnahmen aus anderen, mittelbaren Gründen ausbleiben.

Soforthilfe, Überbrückungshilfen der Phasen 1, 2 oder 3, Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Novemberhilfe Plus, Dezemberhilfe Plus und nicht zuletzt die Neustarthilfe: So heißen die Programme. Und sowohl die Unternehmenden als auch ihre steuerlichen Beratenden stehen vor der Aufgabe, die Übersicht zu behalten, alle Möglichkeiten maximal auszuschöpfen und dabei nicht in den Vorwurf eines Fördermittelbetruges hineinzuschlittern.

Unser Referent Ullrich Hänchen, Steuerberater und Partner der Kanzlei Wagemann + Partner PartG mbB, hat für die Mandanten der Kanzlei bereits eine Vielzahl von Anträgen gestellt.


In unserem Corona-Hilfen-Seminar gibt er einen Überblick über die einzelnen Programme und deren Voraussetzungen. Weil hier ganz besonders der sprichwörtliche Teufel im Detail steckt, wird er sich im Anschluss sehr viel Zeit für die Beantwortung Ihrer Fragen nehmen.


1. Überblick zum Thema
2. Überbrückungshilfe Phase 2
3. Novemberhilfe und Dezemberhilfe
4. Überbrückungshilfe Phase 3
5. Antragsverfahren
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