Corona Hilfen und die daraus resultierenden Liquiditätsfallen für Mandantenunternehmen

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Viele der seitens der Bundesregierung eingerichteten Corona-Hilfen belasten die zukünftige Liquidität der Mandantenunternehmen. Mit dem zum 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) drohen neue Haftungsrisiken für angestellte Geschäftsleiter und Steuerberater. Wir zeigen auf, wie diese zusätzlichen Herausforderungen auch in Zeiten hoher Arbeitsbelastung gemeistert werden können.

Die Liquiditätssicherung und ggf. -beschaffung wird für Unternehmen zur Hauptaufgabe der kommenden Jahre. Und mit § 1 StaRUG sind haftungsbeschränkte Unternehmen nunmehr per Gesetz verpflichtet, sich dieser Aufgabe mit der notwendigen Sorgfalt und Weitsicht zu stellen (implizite Planungspflicht, Risikoinventarisierung und -bewertung etc.)

Es drohen Haftungsrisiken – insbesondere für angestellte Geschäftsführer sowie für z.B. Steuerberater, wenn Sie Ihrer Hinweispflicht nach §102 StaRUG nicht nachkommen.

Jörg Niermann (Geschäftsführer Haufe-Canei) und Marcus Linnepe (Unternehmensberater und Vorsitzender des Aufsichtsrats der CANEI digital) zeigen auf, wie diese besonderen Herausforderungen auch in Zeiten angespannter Kapazitäten in Ihrer Kanzlei erfolgreich begegnet werden kann und somit Haftungsrisiken für Sie wie für Ihre Mandanten vermieden werden.
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