Corona-Gipfel: Lockdown bis Mitte Januar? Sonderregeln für Weihnachten & Silvester | RA Solmecke

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Update vom 26. 11. 2020: Die Ministerpräsidenten der Länder haben gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela Merkel den Beschluss gefasst, den bisherigen Lockdown Light vorerst bis zum 20. 12. 2020 zu verlängern. Verschärfungen sind außerdem ab dem 1. 12. vorgesehen. Für die Weihnachtstage soll es Sonderregelungen geben.

Seit Anfang November befinden wir uns im so genannten Lockdown Light. In diesen Tagen soll sich entscheiden, wie lange der Lockdown Light noch verlängert wird und ob die aktuellen Regelungen noch verschärft werden. Am Montag haben die Ministerpräsidenten der Länder schon einmal eine gemeinsame Linie festgezurrt. Der Teil-Lockdown soll bis zum 20. 12. verlängert werden. Am morgigen Mittwoch wird es ein Treffen mit der Kanzlerin geben, um die Beschlüsse unter Dach und Fach zu bringen. In diesem Video erhaltet ihr exklusiv alle wichtigen Infos vorab.

Zum Entwurf: https://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2020/11/Beschluss-Entwurf-des-MPK-Vorsitzlandes.pdf

Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).

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