Die Einführung der Kurzarbeit in Coronazeiten hat leider auch den lästigen und finanziellen Nachteil, dass jeder, der mehr als 410 € an Kurzarbeitergeld bezieht, eine Steuererklärung machen muss und vermutlich auch nachzahlen muss. Die Steuerfreiheit von Kurzarbeitergeld führt aber nicht zu keiner Belastung sondern zur Anwendung des Progressionsvorbehalts und dennoch zu einer Steuerpflicht.
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