Um es noch einmal klar zu stellen: Wir geben KEINE Empfehlung ab, Betriebsratsitzungen per Telefon-.oder Videokonferenz abzuhalten. Die bisherige Rechtslage sagt eindeutig: Das ist (in nahezu allen Fällen) NICHT erlaubt! Eventuell gibt es allerdings bald eine Gesetzesänderung, die §30 BetrVG präzisiert. Das Arbeitsministerium soll aktuell daran arbeiten.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den in Videos behandelten Themen, Informationen und Tipps nur um allgemeine Hinweise handelt, die keine Rechtsberatung ersetzen können. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.
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