#3 Pflege: Wenn der Gutachter zweimal klingelt - Kein Ponyhof - Aus dem Alltag einer Sozialberatung

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Wer pflegebedürftig ist, kann Leistungen von der Pflegekasse in Anspruch nehmen. Das geht aber nur, wenn man einen Pflegegrad hat. Den stellt der Medizinische Dienst (MD) in einer Begutachtung fest. Oft ist die Einstufung aber nicht korrekt – es wird ein falscher Pflegegrad zuerkannt. Manchmal mit fatalen Folgen.

Das zeigt auch unser aktueller Beratungsfall, bei dem während der Begutachtung einiges schiefgelaufen ist. Deshalb sprechen wir darüber, was bei einem Termin mit dem MD wichtig ist und was man tun kann, wenn die Einstufung falsch ist. Ina Hensiek vom Pflege-Servicebüro im Ammerland gibt außerdem wertvolle Tipps, wenn es darum geht, einen guten Pflegedienst oder ein passendes Pflegeheim zu finden.
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